Nur mal so zur info…die em händler haben alle paar Tage ausverkäufe ..wegen zu hoher nachfrage … also die, die mit echtem handeln nicht nur mit papier … wie die hochfrequenzhandels-manipulateure mit ihren super teueren und super schnellen betrugsautomaten
Genau betrachtet dürfte man sogar über eine strafbarkeit nach 263a stgb (Computer-betrug) nachdenken.
Blöd nur das nachzuweisen.
Strafantragsberechtigt ist nur ein dadurch geschädigter.
Aber solche Verfahren laufen bereits, wo minenbetreiber strafantrag gestellt haben…in den usa zb.